Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit 413 zu 210 Stimmen bei 29 Enthaltungen einen Bericht angenommen, der verbindliche EU-Regeln gegen psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz verlangt. Gefordert werden regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen, vor allem bei Überlastung, ein Recht auf Nichterreichbarkeit und eine Risikoprüfung vor großen Umstrukturierungen wie neuen Homeoffice-Regeln oder digitaler Mitarbeiterüberwachung. Laut EU-Arbeitsschutzagentur litten 2025 29 Prozent der Beschäftigten unter Stress, Depression oder Angst, die durch die Arbeit verursacht oder verstärkt wurden. Bei den 25- bis 39-Jährigen waren es 32 Prozent.

Bindend ist der Beschluss nicht. Das Parlament fordert die Kommission auf, ein Gesetz vorzuschlagen, die hat drei Monate Zeit für eine Antwort. Arbeitgeberverbände lehnen neue EU-Vorgaben ab und warnen vor Bürokratie, besonders für kleine Firmen.

Fast ein Drittel der Beschäftigten ist durch die Arbeit psychisch belastet. Die Arbeitgeber sorgen sich vor allem um die Belastung durch Formulare.

Für Deutschland ist das Thema nicht neu. Seit 2013 verlangt das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich, dass Arbeitgeber auch psychische Belastungen beurteilen. Das Problem ist die Praxis: Viele Betriebe haben die Pflicht nie umgesetzt, und Kontrollen sind selten. Stattdessen gibt es Obstkörbe und Resilienzseminare, in denen Beschäftigte lernen, mit zu viel Arbeit besser klarzukommen. Ob die Menge der Arbeit das Problem sein könnte, klärt anschließend ein separater Workshop.

Was wirklich passiert ist

  • Das Europaparlament nahm am 6. Oktober 2026 den Bericht von Estelle Ceulemans mit 413 zu 210 Stimmen bei 29 Enthaltungen an. Er ist eine nicht bindende Aufforderung an die Kommission. Remote Work Europe, Paperjam
  • Laut EU-OSHA erlebten 2025 29 % der Beschäftigten arbeitsbedingten Stress, Depression oder Angst, 32 % bei den 25- bis 39-Jährigen. IndexBox
  • In Deutschland schreibt § 5 Arbeitsschutzgesetz seit 2013 vor, psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.