Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag den früheren BND-Präsidenten August Hanning und seinen ehemaligen Büroleiter Manfred D. festnehmen lassen. Beide sitzen in Untersuchungshaft. Hanning, der den Bundesnachrichtendienst von 1998 bis 2005 leitete, ist nach Angaben der Ermittler unter anderem der landesverräterischen Ausspähung und des versuchten Landesverrats dringend verdächtig. Manfred D. wird Beihilfe vorgeworfen. Er soll nach Angaben der Bundesanwaltschaft ab spätestens Frühjahr 2010 gegen Bezahlung interne BND-Informationen beschafft haben, insgesamt rund 2.000 Dokumente. D. war von 2012 bis 2026 Büroleiter mehrerer BND-Präsidenten.

Hanning soll die Informationen laut Anklagebehörde für private Beratertätigkeit genutzt und in einem Fall eine Analyse für einen Offizier eines ausländischen Nachrichtendienstes erstellt haben. Um welches Land es geht, haben die Ermittler nicht gesagt. Für beide gilt die Unschuldsvermutung, ein Gericht hat nichts davon festgestellt.

Ein Geheimdienst lebt davon, dass er Dinge weiß, die andere nicht wissen. Diesmal muss er herausfinden, was andere über ihn wussten.

Unabhängig vom Ausgang ist der Fall eine institutionelle Zumutung. Der Verdacht reicht bis ins Vorzimmer der Behördenspitze, über 16 Jahre und mehrere Präsidenten hinweg. Welche Kontrollen gab es, wer hatte Zugriff, warum fiel nichts auf? Der BND muss nun Aufklärung zeigen und gleichzeitig erklären, warum er über die Umstände der Aufklärung leider nicht viel sagen kann.

Was wirklich passiert ist

  • August Hanning und Manfred D. wurden am 6. Oktober 2026 festgenommen und sind in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft wirft Hanning unter anderem landesverräterische Ausspähung und versuchten Landesverrat vor, D. Beihilfe. D. soll ab spätestens 2010 rund 2.000 Dokumente gegen Bezahlung weitergegeben haben. Euronews, 07.10.2026, CNN
  • Die Vorwürfe sind nicht gerichtlich bestätigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.